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Aw: SUCHE Fotos alter Radiogeschäfte der 30er Jahre [Beitrag #5397 ist eine Antwort auf Beitrag #5379] |
Do., 12 Juni 2014 15:19 |
Getter
Beiträge: 1871 Registriert: Juli 2012 Ort: In Hör-Reichweite der au...
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Hallo zusammen,
das ist auch ein interessantes Thema - eines, das bislang kaum beachtet wurde.
Für dieses Forum wären aber auch Außenaufnahmen interessant !
Es wäre schön, vorhandene Bilder hier hochzuladen - ansonsten müsste der Thread eigentlich in den Bereich der Anzeigen -> Gesuche verschoben werden.
Das geschieht aber erstmal nicht, in der Hoffnung, dass hier Bilder hochgeladen werden und somit ein für alle interessanter Thread entsteht.
Also, wer etwas hat : Los !
Zum Thema Copyright :
Bei Fotos (gilt NUR für normale Fotos, nicht für künstlerisch besonders gestaltete Szenen !) aus den 1950er Jahren und älteren ist die Copyright-Lage problemlos, denn die Frist dafür läuft 50 Jahre ab Erstellung oder Veröffentlichung.
Fotos der Jahre vor 1964 und ältere können somit problemlos hier hochgeladen werden (aber keinesfalls zB. ganze Seiten aus Printerzeugnissen !)
Grüße aus HH !
P.S. Infos zum Copyright bei Fotografien hier :
http:// hoesmann.eu/rechtsgebiete/urheberrecht/faq-foto-und-urheberr echt/#kap1
http://hoesmann.eu/ wrote :Der Schutz bei Lichtbildwerken im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG endet 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Bei Lichtbildern endet dieser Schutz 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung bzw. Herstellung des Fotos. Fristbeginn ist jeweils der Ablauf des Kalenderjahres. Für Lichtbildwerke, in denen der Urheber vor dem 01.01.1961 gestorben ist bzw. bei Lichtbildern, die vor dem 01.01.1970 hergestellt wurden, gelten besondere Fristen.
-- Kann jemand fundiert zu den besonderen Fristen für Lichtbilder vor 1970 etwas sagen ? (Andernorts finde ich diesen Passus nicht)
Lichtbilder sind dabei normale Fotografien, Lichtbildwerke solche mit besonderer künstlerischer Gestaltung, also solche, wo die Gestaltung einen wesentlichen Teil zur Aussage des Bildes beiträgt - normale Gebäude- oder Gerätefotografien fallen idR. nicht darunter.
Und hier :
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-bilder-urheberrecht. htm
www.internetrecht-rostock.de/ wrote :Das Schutzrecht für Lichtbilder erlischt bereits 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Lichbildwerke hingegen sind bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers geschützt.
[Aktualisiert am: Do., 12 Juni 2014 16:33] Den Beitrag einem Moderator melden
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Aw: SUCHE Fotos alter Radiogeschäfte der 30er Jahre [Beitrag #5703 ist eine Antwort auf Beitrag #5397] |
Do., 24 Juli 2014 22:50 |
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Das gilt aber soweit mir bekannt ist, nicht für so genanntes Allgemeingut. Das wären z,B. Außenaufnahmen von Gebäuden (in diesem Fall Ladengeschäfte) etc. Solcherart Aufnahmen sind immer frei verfügbarund unterliegen keinem besonderen Schutzrecht. Oder bin ich hier einer Fehlinformation aufgesessen?
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Aw: SUCHE Fotos alter Radiogeschäfte der 30er Jahre [Beitrag #5707 ist eine Antwort auf Beitrag #5703] |
Fr., 25 Juli 2014 14:47 |
Getter
Beiträge: 1871 Registriert: Juli 2012 Ort: In Hör-Reichweite der au...
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Hallo,
da denke ich doch, dass man besser den veröffentlichten Gerichtsurteilen und den daraus abgeleiteten Informationen von bekannten Rechtsanwaltskanzleien trauen sollte !
Zwei derartige Veröffentlichtungen habe ich oben zitiert.
Bevor man gegenteilige Informationen überhaupt nur überdenkt, wäre eine Quellenangabe nötig.
Bis dahin wäre eine Missachtung des Copyright, welches nach derzeitigem Stand selbstverständlich auch für Außenaufnahmen von Gebäuden gilt, mindestens riskant !
Grüße aus HH !
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Aw: SUCHE Fotos alter Radiogeschäfte der 30er Jahre [Beitrag #5727 ist eine Antwort auf Beitrag #5707] |
Mo., 28 Juli 2014 20:05 |
MonsieurTélévision
Beiträge: 287 Registriert: August 2012 Ort: Zuhause
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Ich sehe die Sache ebenfalls sehr differenziert!
Die Kapitel 5/6 (RAE Hoesmann) sehe ich inhaltlich widersprüchlich.
Hier ein Beispiel:
Vor ein paar Jahren sprach ich mit einem leitenden Computerfach-
mann einer Firma die nicht in Bezug zu einem Bild ihrer Internet-
seite steht.
So wurde mir vorgetragen, daß man zur Darstellung der eigenen
Firmengeschichte das Bild "DDR-Soldat wirft während des Sprunges
über den Zaun Gewehr weg" eingekauft habe.
Das Bild ist auf einem Zeitstrahl im Internet dargestellt, für
die Nutzung zahlt die Firma jährlich 400,- Euro!
Das Bild hat auch eine allgemeine historische Bedeutung, wenn ich den
Text einigermaßen verstehe, müßte es frei gezeigt werden dürfen,
solang es nicht körperlich vervielfältigt wird.
Das Bild steht nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit.
Das Bild ist auch keine künstlerische Inszenierung sondern ein
Schnappschuß, fast vergleichbar mit einer Szene einer Sportveranstaltung.
Also der Fotograf hatte keinen Einfluß auf das von ihm festgehaltene
Geschehen!
Gruß,
MonsieurTélévision
Beam mich hoch Scotty, in Deutschland gibt es kein AM-Radio und kein 4/3 Fernsehen mehr!
[Aktualisiert am: Mo., 28 Juli 2014 20:08] Den Beitrag einem Moderator melden
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