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SONY TR-610 zerkratztes Gehäuse [Beitrag #9451] So., 27 März 2016 12:05 Zum nächsten Beitrag gehen
Uwe_LA ist gerade offline  Uwe_LA
Beiträge: 85
Registriert: Juli 2012
Hallo zusammen.
So wurde mir ein SONY TR-610 geliefert, s. Anlage.
Die Expresslieferung aus Italien wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf dem Versandwege geöffnet, die Luftpolsterfolie grob mit einem Cutter geschlitzt und dann das Paket anschließend mit Paketband des Versand Unternehmens wieder verschlossen. Beim Auspacken rutschte der SONY sogleich aus dem Luftpolsterwickel.

Nun, es wäre sicher schade das Set zu entsorgen, daher meine Frage, wer hat einen ähnlichen Schaden, wie beseitigt, oder zumindest optisch kaschiert?

Mit dem Verkäufer des SONY führe ich eine Korrespondenz via Auktionshaus, zwecks einem finanziellen Schadenausgleich. Der Verkäufer konnte beweisen, dass der Artikel vor dem Versand unbeschädigt war.

Herzliche Sammlergrüße
Uwe

Anlage

index.php?t=getfile&id=5008&private=0
Tasche nur zur Vollständigkeit mit abgebildet.
  • Anhang: TR-610.JPG
    (Größe: 526.62KB, 864 mal heruntergeladen)

[Aktualisiert am: Mo., 28 März 2016 20:41] vom Moderator

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Aw: SONY TR-610 zerkratztes Gehäuse [Beitrag #9453 ist eine Antwort auf Beitrag #9451] So., 27 März 2016 22:14 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
ocean-boy 204 ist gerade offline  ocean-boy 204
Beiträge: 529
Registriert: August 2012
Hallo,

mit Schleif-Polierpaste für die Auto-Lackpflege kann man es probieren.

M.f.G.
Aw: SONY TR-610 zerkratztes Gehäuse [Beitrag #9611 ist eine Antwort auf Beitrag #9453] Do., 05 Mai 2016 20:08 Zum vorherigen Beitrag gehen
Getter
Beiträge: 1864
Registriert: Juli 2012
Ort: In Hör-Reichweite der au...
Aber erstmal sollte man gar nichts probieren, keine Instandsetzungsversuche !

Warum ? Man macht damit sämtliche Beweisstücke unbrauchbar.

Einige Empfehlungen, basierend auf eigenen Erfahrungen - keine Rechtsberatung ! - folgen :

Italien ist EU-Mitglied, also dürfte es keinen zollamtlichen Grund geben, ein Paket zu öffnen.
Und der Paketdienst hat darin nichts zu suchen.
Allenfalls, sofern er begründbar eine Gefahr durch das Paket vermutet, und zwar eine Gefahr im Verzuge, also eine solche, die kein Abwarten (Rückfrage oder Rücksenden zum Absender) zulässt.
Eine Sendung, die durch die normale Behandlung beim Paketdienst beschädigt wurde, darf der Paketdienst jedoch neu verschließen, um weiteren Schaden an der Ware zu verhindern.
Eine sichtbar aufgeschnittene Sendung hat jedoch offenbar keine normale, paketdiensttypische Behandlung erfahren.

Also : Strafanzeige gegen den Paketdienst wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung, evtl. auch noch wegen des Verletzens des Postgeheimnisses, sofern das auch für Pakete des gewählten Anbieters bei der gewählten Dienstleistung gilt.
Die Strafanzeige kann (sollte !) auch der Empfänger erstatten.

Finanzielle Ansprüche gegen den Paketdienst kann zunächst nur der Absender stellen, er ist der Auftraggeber und hat somit den Vertrag mit dem Paketdienst. Aber er kann seine Ansprüche gegen den Paketdienst an den Empfänger abtreten, was Sinn ergibt, denn dieser hat das Beweisstück.

Möglichst sollte man solche 'verdächtigen' Sendungen nur unter Zeugen auspacken - vorzugsweise im Beisein des Paketzustellers, BEVOR man den Erhalt quittiert hat. Dann lässt man sich den Schaden vom Zusteller quittieren und bestätigt anschließend den Erhalt unter Vorbehalt als 'beschädigt' oder ähnlich.

Ohne derartigen Zusatz bestätigt man leider bei vermutlich allen Paketdiensten automatisch den ordnungsgemäßen, unbeschädigten Erhalt und kommt dann gegen den Paketdienst praktisch nicht mehr weiter.

In jedem Fall sämtliches Verpackungsmaterial bis zum letzten Krümel aufbewahren.
Und zügig handeln !

Einer jedenfalls ist NICHT derjenige, welcher in so einem Fall für den Schaden aufkommen müsste : Der Verkäufer. Aber er kann natürlich versuchen, Ansprüche beim Paketdienst geltend zu machen und vom Paketdienst geleistete Zahlungen anschließend an den Käufer weiterzuleiten.

AUSNAHME : Gewerbliche Verkäufer innerhalb Dtld. müssen beim Versand innerhalb Dtld. sicherstellen, dass Ware tatsächlich beim Kunden innerhalb Dtld. einwandfrei ankommt oder ggf. Ersatz leisten und sich dann selber mit dem Paketdienst auseinandersetzen.

Soweit meine Kenntnis und Erfahrungen.
Eine Übergabe des Falles an einen Rechtsanwalt scheint dabei oft die einzige Lösung zu sein, um überhaupt eine individuelle Antwort vom Paketdienst zu erhalten. Sofern man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat oder / und es sich um finanziell relevante Größenordnungen handelt, sollte man das in jedem Fall tun.

Manche Paketdienste schließen übrigens generell den Transport von (somit jegliche Haftung für Schäden an) Sammlerobjekten, Antiquitäten und dergl. aus; da wird's dann noch schwieriger - AGB gründlich lesen - aber bei vorsätzlicher Sachbeschädigung sehe ich dennoch Chancen, den Schaden dann eben von betr. Mitarbeiter einzuklagen, bei dessen Ermittlung der Paketdienst wohl helfen müsste, da vorsätzliche Sachbeschädigung oft eben auch die strafrechtliche Komponente besitzt.

In jedem Fall dauert soetwas Monate und braucht eigenes Engagement, ist aber lehrreich - und hilft, zukünftig Fehler beim Versand und Empfang von Paketen zu vermeiden.
Und vermutlich ist es leider auch der einzige Weg, zu verhindern, dass gewisse Paketdienste noch schlechter werden, als sie es jetzt ohnehin schon sind.
Ich erhielt sogar schon einmal ein völlig leeres Paket, nur noch der Karton übrig - da meine wohl ein Mitarbeiter, den Inhalt gebrauchen zu können. Zum Glück war das wiederbeschaffbare Ware aus laufender Produktion. Auch dieser Vorgang war zähe, aber von Anfang an hatten beide Seiten alles richtig gemacht und somit hatte der Paketdienst tatsächlich den (gesamten !) Schaden schließlich beglichen.

Grüße aus HH !

P.S. Nochmal der Hinweis, das sind nur Empfehlungen und eigene Erfahrungen, keinerlei Rechtsberatung, die kann und darf nur ein Rechtsanwalt leisten.

P.S. 2 . Ja, ist nicht wirklich das Thema am Thread-Start, aber wohl leider doch immer wieder mal ein Thema, speziell unter Sammlern, daher habe ich das mal hier ausgebreitet.
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