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Aw: Eingeschränkter Verkauf von bleihaltigen Lötzinn an Privatpersonen! [Beitrag #12895 ist eine Antwort auf Beitrag #12893] |
Di., 10 Juli 2018 18:34   |
röhrenradiofreak
Beiträge: 454 Registriert: Februar 2013 Ort: östliches Niedersachsen
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Nachdem ich das gelesen habe, habe ich gestern sogleich bei Reichelt Nachschub bestellt. Ich bin dort als Privatkunde registriert, genieße also nicht die erleichterten Bedingungen für gewerbliche Abnehmer. Heute erhielt ich die Nachricht, dass die Sendung abgeschickt ist. Weder auf der Internetseite, noch auf der Bestellbestätigung gibt es einen Hinweis auf die neuerdings geltenden Einschränkungen.
Die Informationen, die man hierzu findet, sind völlig unklar. Nahezu jeder Anbieter schreibt etwas anderes. Der Hersteller des bei Reichelt angebotenen bleihaltigen Lötzinns beispuelsweise begnügt sich mit dem Hinweis, dass dieses nur für gewerbliche Anwender bestimmt ist. An anderen Stellen kann man lesen, dass bleihaltiges Lötzinn bereits verboten sei, oder dass bleihaltiges Lötzinn gar nicht mehr mit der Post verschickt werden dürfe, weil es als Gift gilt, und so weiter. Die Konfusion scheint grenzenlos zu sein.
Lutz
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Aw: Eingeschränkter Verkauf von bleihaltigen Lötzinn an Privatpersonen! [Beitrag #13009 ist eine Antwort auf Beitrag #12895] |
Sa., 18 August 2018 13:46   |
röhrenradiofreak
Beiträge: 454 Registriert: Februar 2013 Ort: östliches Niedersachsen
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Etwas verspätet wollte ich noch berichten, dass ich die Sendung mit dem Lötzinn am 12.7. auf dem normalen Postweg erhalten habe. Ein Hinweis auf irgendwelche Restriktionen war weder auf der Ware, noch auf der Rechnung vorhanden.
Entweder stimmt es so nicht, dass der Verkauf an Privatpersonen auf dem Versandweg verboten ist, oder es ist noch nicht bis zu den damit handelnden Firmen durchgedrungen.
Lutz
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Aw: Eingeschränkter Verkauf von bleihaltigen Lötzinn an Privatpersonen! [Beitrag #13333 ist eine Antwort auf Beitrag #12891] |
Sa., 15 Dezember 2018 14:57   |
Tonmann
Beiträge: 115 Registriert: Oktober 2013 Ort: Borken
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Ich finde das alles Blödzinn;
zuerst wurden ausländische Banken gerettet, das Ozonloch ist weg, unsere Diesel wurden kaputtgeredet und nun haben einihe gelangweilte profillierungssüchtige Schreibtisch-Attentäter das Blei für sich und ihr Ego entdeckt.
Toll, was kommt als nächstes, ist vielleicht Rauchen gesund?
gez. Dr. Marlboro
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Aw: Eingeschränkter Verkauf von bleihaltigen Lötzinn an Privatpersonen! [Beitrag #14879 ist eine Antwort auf Beitrag #13333] |
So., 05 Juli 2020 02:03   |
Getter
Beiträge: 1854 Registriert: Juli 2012 Ort: In Hör-Reichweite der au...
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Also,
zumindest der Verkauf von Bleiakkus (und auch deren Versand) ist weiterhin auch an Privatpersonen problemlos möglich.
Zur Einordnung bringe ich mal drei auszugsweise Zitate aus dem Thread in microcontroller.net, jeder möge seine eigenen Schlüsse ziehen :
Zitat 1 : "Erbgutschädigende Substanzen dürfen nur noch an Privatpersonen
abgegeben werden, wenn der Verkäufer einen Befähigungsnachweis besitzt,
ähnlich wie z.B. auch bei Schädlingsbekämpfungsmitteln, die auch nicht
jeder ohne weiteres verkaufen darf. Jetzt wollen viele Händler sich aber
die paar Euro sparen, den Verkäufer auf den Kurs zu schicken, und dürfen
damit halt z.B. kein Blei mehr an Privatpersonen verkaufen. Für die
Händler ist es ja kein Problem, denn die reden sich einfach auf die böse
EU raus, die ihnen das verbietet (obwohl das eine arg verbogene Wahrheit
darstellt, denn prinzipiell darf der Händler es ja verkaufen)."
Und Zitat 2 :
"Die Entsorgung:
Offiziell gings darum. In Wirklichkeit war es ein Versuch, asiatische
Lieferanten zurückzudrängen. Nun waren die aber so schnell in der
Umsetzung, daß dieser Versuch komplett missglückt ist. Dafür haben sie
im Gegenzug eigene Regeln aufgestellt, die mit den EU-Regeln nicht
kompatibel sind und uns die Exporte massiv erschweren."
Und Zitat 3 :
"Die EU operiert bei Handelsaueinandersetzungen gern mit Umwelt- und
Verbraucherschutz als Vorwand, siehe Chlorhähnchen. Die Amis benutzen da
die "nationale Sicherheit", nicht erst seit Trump."
Und Zitat 4 :
"...die Sache das mit einem der H360xx Sätze gekennzeichnete Produkte
an Privatleute nur im Thekenverkauf durch nachgewiesenermaßen
Sachkundiges Personal bei vorliegen einer Gifthandelserlaubnis für den
Verkäufer(betrieb) abgegeben werden dürfen ist Fakt. Auch da gibt es
nichts zu rütteln!"
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