Das GFGF-Forum
Das Forum der GFGF für Freunde der Funkgeschichte

Startseite » Altes und Neues » Historisches » SUCHE Fotos alter Radiogeschäfte der 30er Jahre
Aw: SUCHE Fotos alter Radiogeschäfte der 30er Jahre [Beitrag #5397 ist eine Antwort auf Beitrag #5379] Do., 12 Juni 2014 15:19 Zum vorherigen Beitrag gehenZum vorherigen Beitrag gehen
Getter
Beiträge: 1871
Registriert: Juli 2012
Ort: In Hör-Reichweite der au...
Hallo zusammen,

das ist auch ein interessantes Thema - eines, das bislang kaum beachtet wurde.
Für dieses Forum wären aber auch Außenaufnahmen interessant !

Es wäre schön, vorhandene Bilder hier hochzuladen - ansonsten müsste der Thread eigentlich in den Bereich der Anzeigen -> Gesuche verschoben werden.
Das geschieht aber erstmal nicht, in der Hoffnung, dass hier Bilder hochgeladen werden und somit ein für alle interessanter Thread entsteht.
Also, wer etwas hat : Los !

Zum Thema Copyright :

Bei Fotos (gilt NUR für normale Fotos, nicht für künstlerisch besonders gestaltete Szenen !) aus den 1950er Jahren und älteren ist die Copyright-Lage problemlos, denn die Frist dafür läuft 50 Jahre ab Erstellung oder Veröffentlichung.
Fotos der Jahre vor 1964 und ältere können somit problemlos hier hochgeladen werden (aber keinesfalls zB. ganze Seiten aus Printerzeugnissen !)

Grüße aus HH !

P.S. Infos zum Copyright bei Fotografien hier :
http:// hoesmann.eu/rechtsgebiete/urheberrecht/faq-foto-und-urheberr echt/#kap1
http://hoesmann.eu/ wrote :
Der Schutz bei Lichtbildwerken im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG endet 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Bei Lichtbildern endet dieser Schutz 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung bzw. Herstellung des Fotos. Fristbeginn ist jeweils der Ablauf des Kalenderjahres. Für Lichtbildwerke, in denen der Urheber vor dem 01.01.1961 gestorben ist bzw. bei Lichtbildern, die vor dem 01.01.1970 hergestellt wurden, gelten besondere Fristen.

-- Kann jemand fundiert zu den besonderen Fristen für Lichtbilder vor 1970 etwas sagen ? (Andernorts finde ich diesen Passus nicht)

Lichtbilder sind dabei normale Fotografien, Lichtbildwerke solche mit besonderer künstlerischer Gestaltung, also solche, wo die Gestaltung einen wesentlichen Teil zur Aussage des Bildes beiträgt - normale Gebäude- oder Gerätefotografien fallen idR. nicht darunter.

Und hier :
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-bilder-urheberrecht. htm
www.internetrecht-rostock.de/ wrote :
Das Schutzrecht für Lichtbilder erlischt bereits 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Lichbildwerke hingegen sind bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers geschützt.

[Aktualisiert am: Do., 12 Juni 2014 16:33]

Den Beitrag einem Moderator melden

 
Gelesene Nachricht
Gelesene Nachricht
Gelesene Nachricht
Gelesene Nachricht
Gelesene Nachricht
Vorheriges Thema: Die BG-19-Story
Nächstes Thema: Technoseum Mannheim
Gehe zum Forum:
  


aktuelle Zeit: Sa. Mai 18 22:29:01 CEST 2024