Aw: Eingeschränkter Verkauf von bleihaltigen Lötzinn an Privatpersonen! [Beitrag #14879 ist eine Antwort auf Beitrag #13333] |
So., 05 Juli 2020 02:03 |
Getter
Beiträge: 1871 Registriert: Juli 2012 Ort: In Hör-Reichweite der au...
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Also,
zumindest der Verkauf von Bleiakkus (und auch deren Versand) ist weiterhin auch an Privatpersonen problemlos möglich.
Zur Einordnung bringe ich mal drei auszugsweise Zitate aus dem Thread in microcontroller.net, jeder möge seine eigenen Schlüsse ziehen :
Zitat 1 : "Erbgutschädigende Substanzen dürfen nur noch an Privatpersonen
abgegeben werden, wenn der Verkäufer einen Befähigungsnachweis besitzt,
ähnlich wie z.B. auch bei Schädlingsbekämpfungsmitteln, die auch nicht
jeder ohne weiteres verkaufen darf. Jetzt wollen viele Händler sich aber
die paar Euro sparen, den Verkäufer auf den Kurs zu schicken, und dürfen
damit halt z.B. kein Blei mehr an Privatpersonen verkaufen. Für die
Händler ist es ja kein Problem, denn die reden sich einfach auf die böse
EU raus, die ihnen das verbietet (obwohl das eine arg verbogene Wahrheit
darstellt, denn prinzipiell darf der Händler es ja verkaufen)."
Und Zitat 2 :
"Die Entsorgung:
Offiziell gings darum. In Wirklichkeit war es ein Versuch, asiatische
Lieferanten zurückzudrängen. Nun waren die aber so schnell in der
Umsetzung, daß dieser Versuch komplett missglückt ist. Dafür haben sie
im Gegenzug eigene Regeln aufgestellt, die mit den EU-Regeln nicht
kompatibel sind und uns die Exporte massiv erschweren."
Und Zitat 3 :
"Die EU operiert bei Handelsaueinandersetzungen gern mit Umwelt- und
Verbraucherschutz als Vorwand, siehe Chlorhähnchen. Die Amis benutzen da
die "nationale Sicherheit", nicht erst seit Trump."
Und Zitat 4 :
"...die Sache das mit einem der H360xx Sätze gekennzeichnete Produkte
an Privatleute nur im Thekenverkauf durch nachgewiesenermaßen
Sachkundiges Personal bei vorliegen einer Gifthandelserlaubnis für den
Verkäufer(betrieb) abgegeben werden dürfen ist Fakt. Auch da gibt es
nichts zu rütteln!"
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